Auch für den Wirtschaftsfonds Deutschland muss das Subsidiaritätsprinzip gelten

MIT Düsseldorf begrüßt den neuen Realismus bei staatlichen Beihilfen

Mit Genugtuung hat die Düsseldorfer MIT zur Kenntnis genommen, dass nach den Wahlen zum Europaparlament offenkundig ein neuer Realismus bei der Vergabe staatlicher Beihilfen aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland" eingekehrt ist. Gerade jetzt, in einer Situation, in der der Staat vielfach in das Wirtschaftsgeschehen eingreift (und wohl auch eingreifen muss!), muss es eine klare Ansage zu den ordnungspolitischen Grundlagen geben.

Auch für Kredite und Bürgschaften aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland" muss das Subsidiaritätsprinzip gelten.

Der Steuerzahler darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die unmittelbaren Nutznießer einer Rettungsaktion je nach ihrem Leistungsvermögen die Lasten mittragen. Das betrifft die Eigner des Unternehmens, das betrifft die Gläubiger, das betrifft die Belegschaft, das betrifft die Investoren.

Nur unter dieser Voraussetzung kann überhaupt Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens bestehen. Haben die Eigentümer nur das Interesse, Vermögen in Sicherheit zu bringen,

dann ist das das deutlichste Indiz dafür, wie sie selbst die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens beurteilen.

Nur unter dieser Voraussetzung wird der Eindruck vermieden, dass in unserer Wirtschaftsordnung Gewinne privat eingestrichen werden, während der Steuerzahler für Verluste eintritt. Mit Walter Eucken ist zu fordern, dass der Staat von der Wirtschaft nicht in Haftung genommen werden darf.

Handelt man in der jetzigen Krisensituation konsequent nach dem Grundsatz, dass die Gemeinschaft Niemanden im Regen stehen lässt, aber von Jedem (Gesellschaftern, Gläubigern, Be-legschaft) verlangt, sich nach seinen Kräften selbst zu helfen, dann entspricht das dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, die letztendlich als Steuerzahler die Lasten zu tragen hat.

Schon bei Opel gab und gibt es unterschiedliche, voneinander abweichende Angaben darüber, ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang sich die Investoren mit eigenen Mitteln beteiligen. Im Arcandor-Fall hat die Bundesregierung völlig zu recht höhere Eigenbeteiligungen der Eigentümer und der Gläubiger eingefordert. Investoren, Eigentümer und Gläubiger sollten sich ein Vorbild an den Belegschaften nehmen, die in diesen Fällen regelmäßig zu großen Verzichten bereit sind.

Diese Grundsätze gelten selbstverständlich auch bei allen kleinen, unspektakulären Verfahren; für die „großen" Fälle müssen sie noch verstärkt gelten, da sie im Licht der Öffentlichkeit stehen.